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Übersetzungen lt. ÖNORM EN 15038
Beglaubigung . Dolmetscher
Typographischer Support

Sparbersbachgasse 12
A-8010 Graz – Austria
Tel. +43 / 316 / 83 25 20
Fax +43 / 316 / 83 25 20-5
email: office@translingua.at
BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN

Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten und Urkun-
den werden von Gerichten sowie sonstigen Behörden wie z.B. Standesamt oder Meldeamt verlangt.

Es handelt sich hier um eine Übersetzung, die in genauer Übereinstimmung mit dem Original erfolgt, deren Richtigkeit durch den vom jeweiligen Übersetzer angebrachten Stempel bestätigt wird.

Beglaubigte Übersetzungen können nur durch gerichtlich zertifizierte Übersetzer angefertigt werden, die dafür zusätzlich zu ihrer sprachlichen Ausbildung eine eigene Prüfung ablegen müssen.

translingua kann auch in diesem Bereich auf eine große Anzahl an Übersetzer zurückgreifen und somit sicherstellen, dass das von den Gerichten und Behörden vorgeschriebene Prozedere eingehalten wird.

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